BDI gegen weitere Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung

Die Absenkung der Prüfschwelle führe dazu, dass noch mehr Unternehmen der Investitionskontrolle unterworfen sind, sagt Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, zum Beschluss des Bundeskabinetts. Deutschland müsse für ausländische Investoren offen bleiben. Stattdessen müsse das Wettbewerbsrecht in Deutschland und auf EU-Ebene zügig reformiert werden.

„Der BDI spricht sich gegen Verschärfungen der Außenwirtschaftsverordnung im Jahresrhythmus aus. Die Bundesregierung verfügt bereits seit der Novelle 2017 über ein wirksames Instrument, um die nationale Sicherheit und kritische Infrastrukturen zu schützen. Die Absenkung der Prüfschwelle führt dazu, dass noch mehr Unternehmen der Investitionskontrolle unterworfen sind. Sie muss auf eindeutig definierte nationale Sicherheitsinteressen begrenzt bleiben. Deutschland muss weiterhin offen bleiben für ausländische Investoren.

Der BDI fordert die Bundesregierung auf, das Wettbewerbsrecht und die Subventionskontrolle nachzubessern. Wenn ausländische Investoren mit Zuschüssen ihres Staates in Deutschland Technologieunternehmen kaufen, ist das keine Gefährdung der nationalen Sicherheit. Nicht nur in Deutschland, in allen EU-Ländern sind die Regeln dafür nachzubessern und das EU-Wettbewerbsrecht zügig zu reformieren.

Drei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten für Unternehmen in ausländischer Hand. Deutsche Unternehmen haben im Ausland sieben Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Ausländische Investoren in Deutschland erwarten ebenso Rechtssicherheit, wie deutsche Unternehmen sie im Ausland einfordern.“