Bundeshaushalt: Verzicht auf energetische Gebäudesanierung ist fahrlässig

Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, äußert sich zur Beratung über den Haushalt des Bundesumweltministeriums. Ohne die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sinken die Chancen, die Sanierungsziele zu schaffen um die Klimaziele 2030 zu erreichen.

„Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist erneut nicht im Bundeshaushalt vorgesehen. Mit dem Verzicht auf dieses Instrument handelt die Bundesregierung fahrlässig. Wird die Gebäudesanierung nicht beschleunigt, werden die Klimaziele 2030 im Gebäudesektor um fast 30 Prozent verfehlt, also um 20 Millionen Tonnen CO2.

Zwei Drittel der rund 19 Millionen Wohngebäude in Deutschland sind sanierungsbedürftig. Die steuerliche Förderung ist das Instrument, das fehlt, um deren Sanierung in Gang zu bringen. Jetzt sinken die Chancen weiter, die Sanierungsziele zu schaffen. Sanierungszyklen im Gebäudesektor sind lang. Es verstreicht wertvolle Zeit, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Die Bundesregierung ist auf bestem Weg, damit ihre eigenen Klimaziele krachend zu verfehlen.“