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EEG – Messen und Schätzen von Drittstrom: Gelingt eine Neuregelung noch im Sommer 2019?

Zusätzliche Bürokratie statt erhoffte Erleichterung: Die gesetzliche Neuregelung zum Messen und Schätzen von sogenannten „Drittstrommengen“ bedeutet für Unternehmen ein kaum zu bewältigenden Mehraufwand. Mitte Juni haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Bundesnetzagentur intensiv mit den Wirtschaftsverbänden zum Thema ausgetauscht. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.

Anfang 2019 ist die gesetzliche Neuregelung zum Messen und Schätzen von sogenannten „Drittstrommengen“ in Kraft getreten. Sie sollte den Unternehmen eigentlich eine Erleichterung bringen: Statt alle Drittstrommengen zu messen, sollten sie künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch schätzen dürfen. Was gut gemeint war, entpuppte sich in der praktischen Anwendung für viele Unternehmen als bürokratischer Albtraum. Es hieß nun, dass auf dem Gelände von Industrieunternehmen auch Kleinstverbräuche von externen Firmen etwa für Getränkeautomaten, für die Bohrmaschine von Handwerkern oder den Staubsauer von Reinigungsfirmen geeicht gemessen werden müssten. Ein unhaltbarer Zustand.

Kurzfristig war es dann mit einer punktuellen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die im Mai 2019 in Kraft getreten ist, gelungen, die gesetzliche Übergangsregelung um einige Zeit zu verlängern. Diese ließ für den Fall fehlender Messeinrichtungen zunächst weiter Schätzungen zu (§ 104 Abs. 10 EEG). In der Gesetzesbegründung wurde zudem versucht, den Sorgen zu begegnen, dass bei irrtümlich fehlerhaftem Messen oder Schätzen sofort der Verlust der gesamten EEG-Entlastung des Unternehmens drohe. Dies ist nicht beabsichtigt, wie seither deutlich ist.

Als weiteren Versuch, den Anliegen der Industrie entgegenzukommen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Mai 2019 das „Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019“ veröffentlicht, dass sie in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt hat. Darin wird u. a. näher erläutert, was unter geringfügigen Stromverbräuchen zu verstehen ist, die nicht als Drittstrom gelten und daher auch nicht abgegrenzt werden müssen.

Auch damit bleiben aber zahlreiche Fragen offen, eine umfassendere Lösung steht nach wie vor aus. Inzwischen wird diskutiert, ob ein überarbeitetes, umfassenderes Hinweisblatt, das auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einbezieht, die Anliegen der Industrie aufgreifen könnte, gegebenenfalls zusammen mit punktuellen neuen gesetzlichen Regelungen.

Mitte Juni fand im BMWi ein runder Tisch zum Thema Messen und Schätzen statt, bei dem sich BMWi, BAFA und BNetzA intensiv mit den Wirtschaftsverbänden zum Thema ausgetauscht haben. Es ist deutlich geworden, dass die Behördenvertreter einer untergesetzlichen Lösung über gute, breit abgestimmte Hinweisblätter den Vorzug geben. Sie zeigten sich offen für weitere Gespräche und Hinweise, wie man die bestehenden Materialien weiter verbessern könne. Es ist zudem auch deutlich geworden, dass sich die Vorstellungen der Behörden zu „Bagatellfällen“, „vertretbarem Aufwand“ und „zulässigen Schätzmethoden“ in den letzten Monaten deutlich weiterentwickelt haben und dass sie dabei auch Einwendungen der Wirtschaft aufgegriffen haben. Ob dieser untergesetzliche Weg gangbar ist und ausreicht, wird letztendlich der Bundestag entscheiden. Aus Sicht des BDI ist entscheidend, dass eine Regelung rasch gelingt, den Unternehmen wirklich hilft, rechtssicher ist und eine Amnestieregelung für die Vergangenheit enthält. Die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung eröffnen die Chance auf eine Lösung möglicherweise noch diesen Sommer.