Ersatzbaustoffe sinnvoll nutzen – Deponieraum schonen

Der Einsatz von Ersatzbaustoffen, wie Baggergut, Abbruchmaterial oder Stahlwerksschlacken in technische Bauwerke und die Verfüllung soll bundeseinheitlich geregelt werden. Es handelt sich dabei um über 200 Millionen Tonnen mineralischen Abfall – entspricht einem zehn Kilometer hoch aufgetürmten Fußballplatz – pro Jahr, der zu über 90 Prozent in Straßen, Deiche, Bahngleise und weiteren Bauwerken verwertet werden soll.

Mit der seit über zehn Jahren geplanten Mantelverordnung sollen in der Ersatzbaustoffverordnung und der Bodenschutzverordnung insbesondere die Verwertung von mineralischen Abfällen bundeseinheitlich geregelt werden.

Die Mantelverordnung wurde im Mai 2017 vom Kabinett beschlossen und dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet. Derzeit befasst sich der Bundesrat mit der Verordnung. Der BDI begrüßt in seiner Stellungnahme von August 2017, dass das Bundeskabinett eine Beschlussfassung zur Mantelverordnung erwirkt hat. Die Mitgliedsverbände des BDI sind der Auffassung, dass die Kabinettsfassung den bislang besten Entwurf in der langjährigen Entwicklung der Mantelverordnung darstellt.

Mit dem Kabinettsentwurf wurden viele von der Industrie aufgezeigte Probleme aufgegriffen und gelöst. Die deutsche Industrie setzt darauf, dass auch die verbliebenen Problempunkte schnell und pragmatisch gelöst werden, um zu rechtssicheren und bundeseinheitlichen Regelungen beim Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen und Böden zu kommen. Insbesondere bleibt aufgrund langer Planungsvorläufe für Deponien und der geschätzten Verschiebung der Stoffströme in Richtung Deponie von mindestens 13 Millionen Tonnen jährlich bei einigen Mitgliedern des BDI die Sorge, dass die in der Mantelverordnung getroffenen Regelungen nicht ausreichen, um spätestens nach deren Ablauf zumindest regionale Entsorgungsengpässe und damit verbundene Kostensteigerungen zu verhindern.

Der BDI begrüßt insbesondere die von der Industrie vorgeschlagene Einführung einer Überprüfungsklausel im Hinblick auf die, wie in der Begründung zur Mantelverordnung dargestellten, Stoffstromverschiebungen von 13 Millionen Tonnen in Richtung Deponien. Die Regelung greift jedoch zu kurz, denn die Überprüfung würde tatsächlich erst nach fünf Jahren stattfinden. Aufgrund der bereits heute bestehenden Engpässe beim Deponieraum, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geschätzten zusätzlichen Deponierung von zumindest 13 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle jährlich und angesichts der langen Planungsvorläufe für neue Deponien – eine Deponiegenehmigung dauert im Schnitt acht Jahre – ist diese Frist zu kurz. Der BDI fordert eine Überprüfung nach zwei Jahren, um regionalen Entsorgungsengpässen, damit verbundenen Kostensteigerungen aber auch einer Verbringung zu deponierender Abfälle ins Ausland entgegenzuwirken.