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Modernste Technik, aber bitte preiswert! – Der Handel mit Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Moderne Technik im Haushalt, Büro oder Produktionsprozess ermöglicht ein komfortables, effizientes und zukunftsorientiertes Leben. Eine schnelle Verbreitung innovativer Lösungen ist jedoch nicht selbstverständlich. Oft verteuern hohe Zollschranken das Produkt. Die Lösung hört sich einfach an: Zollsenkungen. Sie setzen aber ein engagiertes und kompromissorientiertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft voraus. Einen wichtigen Erfolg konnte die Welthandelsorganisation (WTO) mit einem neuen Vertragsabschluss zur ITK verbuchen.

Heute zählt die Informations- und Kommunikationstechnologie zu den am stärksten wachsenden Sektoren im Welthandel. Der Handel mit diesen Waren betrug laut UNCTAD 2019 rund 12,5 Prozent der globalen Warenexporte und 13,4 Prozent der globalen Warenimporte. Laut Daten der EU machten Hightech-Produkte im Jahr 2019 19 Prozent der gesamten Extra-EU-Einfuhren und 18 Prozent der gesamten Extra-EU-Ausfuhren aus.

Bei der Ministerkonferenz der WTO 1996 in Singapur hatte sich eine Gruppe von 29 Mitgliedsstaaten, einschließlich der damals 15 EU-Mitglieder, auf ein Informations-Technologie-Abkommen (Information Technology Agreement, ITA) verständigt. Die ITA-Unterzeichner schafften ihre Einfuhrzölle auf IKT-Produkte im Wert von über 500 Milliarden US-Dollar ab.

Das ITA deckt eine große Bandbreite von Hightech-Produkten ab wie beispielsweise Computer, Telekommunikationsausrüstung, Halbleiter, Software, wissenschaftliche Instrumente und viele der Bauteile für diese Waren.

Weniger Zölle, günstigere Produkte

Die Zollbeseitigung führt dazu, dass moderne Technologie weltweit günstiger zu kaufen ist und vermehrten Einsatz findet. Der inzwischen auf 81 Staaten angewachsene ITA-Mitgliederkreis erlaubt nicht nur den zollfreien Handel mit den vereinbarten High-Tech-Produkten untereinander, alle anderen WTO-Mitglieder profitieren ebenfalls davon.

Am Rande der WTO-Ministerkonferenz Mitte Dezember 2015 in Nairobi konnte eine Einigung zwischen 54 WTO-Mitgliedern besiegelt werden, die den vollständigen Zollabbau auf weitere 201 IKT-Waren bis Juli 2019 ermöglichte. Auf der erweiterten Produktliste befinden sich beispielsweise neue Halbleiter, GPS-Navigationsausrüstung, medizinische Geräte wie Ultraschall-Scanner und Druckerzubehör wie Farbkartuschen. Nicht abgedeckt sind Fernsehgeräte und diverse optische Komponenten. Neben den EU-Mitgliedern sind unter anderem die USA, China, Japan, Korea und Taiwan beteiligt. Das erweiterte ITA (ITA-II) deckt 97 Prozent des globalen IKT-Warenhandels ab. Die Zollvergünstigungen gewähren die ITA-II-Unterzeichner auch den nicht-beteiligten WTO-Mitgliedern. Die WTO rechnet durch den Deal mit jährlichen Zolleinsparungen in Höhe von 13,8 Milliarden US-Dollar. Die Vereinbarung sieht künftig auch eine engere Zusammenarbeit zum Abbau von Problemen im Nicht-Zollbereich (= nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie überflüssige Bürokratie) vor, die allerdings noch mit Leben gefüllt werden muss.

BDI Positionen

Der BDI begrüßt den Abschluss des erweiterten ITK-Abkommens. Konkrete Vereinbarungen zur Beseitigung und Vermeidung nicht-tarifärer Handelshemmnisse sollten sobald wie möglich folgen. Der Kreis der ITA- Mitglieder sollte zudem erweitert werden, insbesondere, um alle großen Schwellenländer wie Brasilien (ITA), Russland (ITA-II) und Indien (ITA-II). Aufgrund des rasanten Fortschritts im ITK-Bereich muss die Produktliste des Abkommens regelmäßig aktualisiert und erweitert werden.

Im Gegensatz zu IKT-Waren wird der Handel mit IKT-Dienstleistungen im gegenwärtigen WTO-Regime nur sehr unzureichend gefördert. Unter dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) werden Marktzugang und Inländerbehandlung nur für Dienstleistungssektoren gewährleistet, die explizit von WTO-Mitgliedern in Listen aufgeführt werden (= Positivlisten-Ansatz). Da sich das 25-jährige GATS zudem auf die zentrale Warensystematik der Vereinten Nationen (CPC) von 1991 bezieht, können viele neuentwickelte IKT-Dienstleistungen nicht in die Dienstleistungssektor-Klassifizierung des GATS eingeordnet werden. Somit profitieren neuere, innovative IKT-Dienstleistungen oft nicht von den ohnehin wenig ambitionierten Bestimmungen des GATS. Angesichts der hohen Innovationskraft des IKT-Sektors und der zunehmenden Bedeutung des IKT-Dienstleistungshandels sollten innerhalb der WTO neue Liberalisierungsschritte angestrebt werden. Eine Mindestvoraussetzung für die Förderung des IKT-Dienstleistungshandels in der WTO wäre eine Aktualisierung der WTO-Dienstleistungsklassifizierung sowie eine ambitionierte Liberalisierung in den entsprechenden IKT-Dienstleistungssektoren.