Grundsteuer-Reform: Industriegrundstücke sachgerecht bewerten

Der Gesetzgeber müsse die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Bodenrichtwerten korrigieren, fordert BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Ansonsten würde es für Industriegrundstücke völlig überhöhte Wertansätze geben.

„Es ist gut, dass die Hängepartie bei der Grundsteuer-Reform vorerst ein Ende hat. In der Sache liegt noch viel Arbeit vor der Großen Koalition. Keinesfalls darf es für Industriegrundstücke zu realitätsfernen und bürokratischen Bewertungsregeln kommen.

Industriegrundstücke müssen sachgerecht bewertet werden. Auf jeden Fall muss der Gesetzgeber die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Bodenrichtwerten korrigieren. Sonst würde es für Industriegrundstücke oft völlig überhöhte Wertansätze geben – zum Beispiel in der Stadt oder bei großen Produktionsflächen. Hier muss eine unbürokratische Wertkorrektur möglich sein.

Die Grundsteuer-Reform bietet die Chance, die Steuerverwaltung zu digitalisieren. Ziel muss sein, die Erklärungs- und Anzeigepflichten der Grundsteuer elektronisch abzuwickeln – und nicht mehr auf Papier. Industriegebäude müssen so unbürokratisch wie möglich bewertet werden. Dazu gehört, Daten zu nutzen, die in Finanzbehörden und Unternehmen bereits verfügbar sind.“