Steuerliche Forschungsförderung: Langfristig muss das Fördervolumen wachsen

Nach 40 Jahren Diskussion wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland eingeführt – während sie in vielen OECD-Staaten schon lange existiert. Am Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang jedoch Verbesserungsbedarf.

„Deutschland hat sich mehr als 40 Jahre Diskussion über die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung erlaubt, während sie in fast allen OECD-Staaten längst Realität ist. Das ist ein Luxus, den wir uns hierzulande nicht allzu oft leisten sollten.

Der BDI sieht Verbesserungsbedarf am Entwurf. Die Kosten für Auftragsforschung sollten dem Auftraggeber zugeordnet werden, weil vor allem kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten von der Förderung profitieren sollten. Langfristig muss das Fördervolumen wachsen, damit größere Anreize und stärkere gesamtwirtschaftliche Effekte entstehen.

Das Antragsverfahren muss einfacher und kostengünstiger gestaltet werden. Im Vorschlag zur Vermeidung von Doppelförderung müssen steuerlich begünstigte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie öffentlich geförderte Aktivitäten von Forschung und Entwicklung deutlicher voneinander getrennt werden. So lässt sich Doppelförderung vermeiden.“