Steuerrecht mit Einzelmaßnahmen verbessern
Die Gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre hat zu steuerlichen Hürden im Unternehmensteuerrechts geführt, die in dieser Legislaturperiode korrigiert werden müssen.
Als Maßnahmen für eine Verbesserung des Steuerrechts fordert der BDI eine Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten. Auch die überschießende Tendenz von Missbrauchsverhinderungsnormen muss verringert werden. Formale Anforderungen an eine steuerliche Organschaft könnten beispielsweise durch Verzicht auf das Erfordernis eines Ergebnisabführungsvertrages reduziert werden.
Mit Blick auf die überschießende Wirkung von § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG sollten zudem nicht gerechtfertigte Versagung der Verrechnung von ausländischen Betriebsstättenverlusten beim inländischen Organträger beschränkt werden.