Steuerrecht strukturell reformieren

Zur Stärkung des Innovationsstandortes fordert der BDI, eine Steuergutschrift in Höhe von zehn Prozent des Personalaufwands für Forschung und Entwicklung einzuführen.

Zudem ist eine Reform des Außensteuerrechts („Hinzurechnungsbesteuerung“) dringend notwendig: Die Niedrigsteuersatzgrenze muss auf das Niveau des Körperschaftsteuersatzes, derzeit noch 15 Prozent, abgesenkt werden.

Zur Stärkung der ökonomischen Vorteile des EU-Binnenmarktes sollte weiterhin eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung angestrebt werden. Ziel muss es bleiben, die deutsche Gewerbesteuer für die Kommunen aufkommensneutral in die Ertragsteuern zu integrieren.

Als Zwischenschritt sollten die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) durch Absenkung des 25-prozentigen Hinzurechnungsfaktors korrigiert werden.