Überfällige Maßnahmen endlich auf den Weg gebracht

Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, äußert sich zu den Entscheidungen des Bundeskabinetts zum Klimapaket. Jetzt seien die Bundesländer in der Pflicht, dieses Modell der steuerlichen Förderung zu unterstützen.

„Im Gesetzespaket überwiegen konkurrierende Systeme aus kurzfristigen Sofortmaßnahmen, jährlichen Maßnahmenempfehlungen und immer neuen Klimaschutzprogrammen. Diese Mixtur verunsichert Verbraucher und Unternehmen und schwächt den Industriestandort Deutschland.

Mit dem steuerlichen Klimagesetz werden überfällige Maßnahmen wie die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich auf den Weg gebracht. Der Vorschlag der Bundesregierung für eine 20-prozentige Steuerförderung über drei Jahre ist die absolute Mindestanforderung für einen spürbaren Sanierungsimpuls. Jetzt sind die Bundesländer in der Pflicht, dieses Modell der steuerlichen Förderung zu unterstützen.“