Überprüfung von Auslandsinvestitionen: Offenheit und Sicherheit im Einklang

Das Europäische Parlament hat eine Verordnung zur staatlichen Überprüfung von Auslandsinvestitionen verabschiedet. Diese erfülle zentrale Forderungen der deutschen Industrie, betont Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

„Die Verabschiedung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ausgestaltung der staatlichen Kontrolle von Auslandsinvestitionen in der Europäischen Union bringt die Bedürfnisse nach Offenheit und nach Sicherheit gut in Einklang.

Die Verordnung erfüllt zwei zentrale Forderungen der deutschen Industrie. Erstens dürfen Eingriffe nur zum Schutz der nationalen Sicherheit erfolgen und zweitens bleibt die Entscheidung über Investitionsverbote in den Händen der Mitgliedsstaaten. So wird eine Politisierung von Investitionskontrollen eingedämmt.

Ausländische Direktinvestitionen sind der wesentliche Treiber der Globalisierung. Deutschland profitiert in hohem Maße von der Offenheit für Direktinvestitionen. Deutsche Investoren haben im Ausland sieben Millionen. Arbeitsplätze geschaffen, in Deutschland arbeiten drei Millionen Arbeitnehmer für Unternehmen in ausländischer Hand.“