Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtsunternehmen

An die Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) von 2018 anknüpfend beabsichtigt die Kommission, die GVO unverändert bis Ende April 2024 zu verlängern. Dieser bietet Potenziale zur Sicherung bzw. zur Anhebung des Qualitätsniveaus der Transportdienstleistung Seeschifffahrt. Daher befürwortet der BDI eine Verlängerung und votiert zusätzlich für eine umfassendere Überprüfung und Ergänzung der Verordnung.