Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Die deutsche Industrie begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Cyberresilienz Deutschlands signifikant ganzheitlich zu stärken. Damit dieses Ziel mit dem Zweiten IT-Sicherheitsgesetz erreicht werden kann, empfiehlt die Industrie einige grundlegende Anpassungen des derzeitigen Entwurfs. Der BDI spricht sich für eine Evaluierung des IT-SiG 1.0, ein regelmäßiges IT-Sicherheitslagebild, klare Rechtsbegriffe, eine Einbettung ins EU-Rechtssystem und weniger Bürokratie aus.