Änderungen der Durchsetzungsverordnung der EU

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 die Änderungen der Durchsetzungsverordnung der EU vorgeschlagen, um handelspolitisch antworten zu können, solange die verbindliche WTO-Streitschlichtung blockiert ist. So soll die EU zum Beispiel Zollmaßnahmen einführen können, wenn ein Drittstaat sich in einem Handelskonflikt nicht auf ein Schlichtungsverfahren einlassen möchte. Der BDI hält den Vorschlag für grundsätzlich richtig.