Urteil gegen das Einheitspatent schwächt Europas Wettbewerbsfähigkeit

BDI-Hauptgeschäftsführungsmitglied Iris Plöger nennt die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedauerlich. Die Patentreformen hätten die Kosten für europaweite Patente stark senken und einen effektiven Investitionsschutz für Unternehmen bieten können.

"Das Verfassungsgericht erweist der Wirtschaft einen Bärendienst. Mit der Entscheidung gegen die Patentreformen wird ein effektiver und bezahlbarer Innovationsschutz für die Unternehmen blockiert. Dass gerade Deutschland als herausragender Patentstandort in Europa – nach einer unverhältnismäßig langen Hängepartie – diese Entscheidung getroffen hat, ist mehr als bedauerlich. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Regionen in China und den USA.

Gerade jetzt darf Europa nicht in nationale Kleinstaaterei zurückfallen. Die jüngsten Diskussionen um die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus beweisen, dass Deutschland und Europa attraktive Forschungs- und Entwicklungsstandorte bleiben müssen. Sie müssen Innovationen wirksam schützen und so Investitionen befördern.

Europa muss gerade jetzt angesichts der globalen Herausforderungen den Binnenmarkt stärken, um einen starken Innovations- und Wirtschaftsraum zu schaffen. Die Einführung des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts würde das Patentsystem in Europa deutlich vereinfachen.

Die Kosten, um Patente zu erlangen, aufrechtzuerhalten und durchzusetzen, könnten massiv sinken. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission wären die Kosten für ein europaweites Patent von derzeit rund 36.000 Euro mit dem Einheitspatent auf knapp 5.000 Euro gesunken. Zum Vergleich: In den USA belaufen sich die Kosten für ein Patent auf umgerechnet etwa 2.000 Euro, in China auf ungefähr 600 Euro.“